Fachanwalt für Strafrecht

Profi Strafverteidiger Fachanwalt Strafrecht

Der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 der Fachanwaltsordnung (FAO) über eine besondere Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Während die Bezeichnung Strafverteidiger nicht geschützt ist, darf sich Fachanwalt für Strafrecht nur nennen, wer diesen Titel von einer deutschen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen hat. Eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege.

Besondere Kenntnisse als Strafverteidiger

Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von dem Anwalt verlangt (§ 5 lit. f FAO), dass er 60 Strafrechtsfälle selbständig bearbeitet sowie an 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht verhandelt hat. Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt vorgewiesen werden können

Besondere Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) besitzt der Fachanwalt für Strafrecht in den Bereichen:

  • Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
  • Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.

Fachanwaltslehrgang erforderlich

Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.

Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.

Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und downloaden.