Strafverteidiger Vergütung

Kosten Strafverteidiger Honorar

Vergütung des als Strafverteidiger tätigen Rechtsanwalts

Seit dem 1. Juli 2004 ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG abzurechnen, nicht mehr nach der bis dahin geltenden BRAGO. Eine Ausnahme gilt nur für sog. Altfälle, in denen ein Pflichtverteidiger vor dem 1.7.2004 beigeordnet wurde.

Gesetzliche Gebühren des Strafverteidigers werden ggf. erstattet

Diese sogenannte gesetzliche Vergütung bildet auch das Maß dessen, was einem freigesprochenen Angeklagten von der Staatskasse zu erstatten ist. Mehr gibt es nicht. Egal wieviel ein Mandant seinem Strafverteidiger gezahlt hat.

Vergütungsvereinbarung die Regel

Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung kann sich der Verteidiger auch eine höhere Vergütung versprechen lassen, insbesondere ein Zeithonorar oder Pauschalhonorar vereinbaren. Dies ist die Regel bei einem Wahlverteidiger. Denn auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren kann ein Strafverteidiger in aller Regel nicht einmal kostendeckend tätig werden, geschweige denn einen Gewinn erzielen.

Grundgebühr nach RVG – eine Zumutung für den Strafverteidiger

Die Grundgebühr ist eine Rahmengebühr. Im Strafverfahren fällt sie nach Nr. 4100 VV-RVG in Höhe von 30 bis 300 € an. Die Mittelgebühr beträgt demnach 165 €. Die abrechenbare Gebühr für den gerichtlich bestellten oder beigeordneten Pflichtverteidiger beträgt sogar nur 132 €.

Befindet sich der Mandant in Haft, entsteht die Gebühr nach Nr. 4101 VV-RVG mit Zuschlag in Höhe von 30 bis 375 €, so dass sich eine Mittelgebühr von 202,50 € und eine Gebühr für den bestellten oder beigeordneten Anwalt von 162 € ergibt.

Im Ordnungswidrigkeitsverfahren fällt die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV-RVG in Höhe von 20 € bis 150 € an. Die Mittelgebühr beträgt folglich 85 €, die abrechenbare Gebühr des gerichtlich bestellten oder beigeordneten Anwalts 68 €.

Für die oben genannten Gebühren muss der Strafverteidiger unter anderem die gesamte Strafakte des Mandanten lesen. Selbst bei der Maximalgebühr (Höchstgebühr) von 300 Euro kann der Rechtsanwalt also nur kleinere Akten im Rahmen dieser Vergütung kostendeckend lesen.

Stundensatz eine Strafverteidigers

Denn der übliche Stundensatz eines Strafverteidigers bewegt sich zwischen 200 – 350 Euro zzgl. der Umsatzsteuer. Beachten Sie dabei, dass schon laut einer Studie des Instituts für Anwaltsmanagement aus dem Jahre 2007 Stundensätze von unter 150 Euro bei Anwälten praktisch nicht vorkommen. Das nehmen Berufseinsteiger ohne besondere Erfahrungen und Kenntnisse.

Ist ein Strafverteidiger teuer?

Wenn Sie das teuer finden, dann schauen Sie doch mal in Ihrer KFZ-Werkstatt, was dort eine Meisterstunde kostet. Im Vergleich zum „normalen“ Rechtsanwalt, der die meiste Arbeit an seinem Schreibtisch erledigen kann, ist der Strafverteidiger fast immer für seinen Mandanten unterwegs. Reisen in die Justizvollzugsanstalt, zur Hauptverhandlung, zur Polizei. Und das auch oft zu Uhrzeiten, wo „normale“ Anwälte nicht mehr arbeiten. Haben Sie schonmal einen Schlüsseldienst in der Nacht gerufen? Falls ja, dann wissen Sie, dass ein erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit 250 Euro die Stunde für Einsätze im Notdienst eher unterbezahlt ist.